Die Frage, ob Ethikberater(innen) eine Supervision brauchen oder nicht, lässt sich meines Erachtens gut beantworten. Supervision ermöglicht Ethikberatern und Ethikberaterinnen ihre eigene Arbeit zu reflektieren. Die Beratung von Ärztinnen und Ärzten, von Pflegenden, Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen erfordert von den Ethikberater(innen) ein großes kommunikatives Geschick. Dabei ist es wesentlich, auch die eigenen emotionalen Reaktionen auf die jeweils geschilderte Entscheidungssituation zu bedenken. Genau das leistet Supervision.
Ethikberatung ist keine Rechtsberatung, sondern eine eigenständige Form der Beratung zu ethischen Fragen, die im Rahmen eines Behandlungsverlaufs auftreten können. Ethische Fragen haben dabei die Eigenheit, dass die Ethikberater nicht die Antwort auf die Frage kennen. Damit unterscheidet sich die Ethikberatung von einer rechtlichen Beratung, die genauer sagen kann, ob eine bestimmte Handlungsweise dem rechtlichen Rahmen entspricht oder nicht. Ethikberatung ist, mit anderen Worten, keine Fachberatung. Der Ethikberater ist besser informiert über die Fragen, die medizinethisch diskutiert werden. Er oder sie weiß aber auch, dass fast alle medizinethischen Fragen kontrovers diskutiert und beantwortet werden. Die Ethikberaterin kann sich daher nicht einfach auf eine der Seiten schlagen, weil es ihrer eigenen moralischen Überzeugung entspricht. Die Redeweise von einer Empfehlung, die der Ethikberater abgibt, ist daher irreführend.
Ethikberaterinnen und Ethikberater kennen durchaus die Situation, dass aus diesem Grund die Meinungen im Behandlungs- wie im Beratungsteam sehr verschiedenartig sein können. Sie wissen auch, dass sie persönlich sehr unterschiedlich auf Ärzte, Patienten oder ihre Angehörigen reagieren. Genau diese Fragen können nun in einer Supervision erörtert werden. Sie stellt daher ein Lernformat bereit, in dem die Qualität der Ethikberatung gesichert werden kann. Aus diesem Grund würde ich sogar so weit gehen und sagen: Ein Team von Ethikberaterinnen und Ethikberatern, die auf Supervision verzichtet, vergibt sich eine erhebliche Möglichkeit der Qualitätssicherung.
Supervision ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit von Ethikberatungsteams. In der Hospizarbeit und Palliativpflege und Palliativmedizin ist Supervisionen schon lange ein solch selbstverständlicher Anteil. Die Fragen, mit denen Ethikberater(inne) zu tun haben, sind persönlich kaum weniger herausfordernd und komplex.