Standards für Ethikberatung

Der Vorstand der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (AEM) hat am 24. Februar 2010 Standards für die Ethikberatung in Einrichtungen des Gesundheitswesens verabschiedet, die am 12. März 2010 in der Zeitschrift „Ethik in der Medizin“ online publiziert wurden. Ziel der Standards ist es, vor dem „Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Ethikberatung“ Qualitätskriterien und Basisanforderungen, denen jede Form der Ethikberatung genügen sollte, zu beschreiben (Präambel). Erarbeitet wurden die Standards von der Arbeitsgruppe „Ethikberatung im Krankenhaus“ der AEM.

Die Standards beschreiben im ersten Teil Ziele und Aufgaben der Ethikberatung. Dort werden als Ziele u.a. die Unterstützung eines strukturierten Vorgehens bei ethischen Konflikten, die Verbesserung der Sprachfertigkeit und der kommunikativen Kompetenz sowie die Umsetzung allgemeiner moralischer Werte wie beispielsweise der Menschenwürde als Ziele benannt. Ethikberatung wird in einem weiten Sinne verstanden, die individuelle ethische Fallbesprechungen, sogenannten Ethik-Fallberatungen, die Erstellung von Ethik-Leitlinien sowie die Organisation von medizin- und pflegeethischen Fortbildungen umfasst.

Im zweiten Teil beschreiben die Standards die Implementierung und Organisation. Hier wird darauf hingewiesen, dass Ethikberatung in einen strukturellen Kontext eingebunden ist, aber dennoch nicht weisungsgebunden sein darf. Die Gefahr von möglichen Interessenkonflikten wird hier deutlich beschrieben: „Es ist eine besondere Herausforderung der Ethikberatung, eine angemessene Balance zwischen institutioneller Einbindung und Unabhängigkeit herzustellen.“

Der dritte Teil gibt Hinweise zur Umsetzung und Ausgestaltung der Aufgaben. Hier werden insbesondere auch Hinweise zu der Ethik-Fallberatung gegeben. Hier heißt es beispielsweise: „Bei einer Ethik-Fallberatung verbindet sich Moderationskompetenz mit ethischer Expertise. Aufgabe der Berater ist es einerseits, alle für die Bewertung des Falles erforderlichen Details sichtbar zu machen und allen Anwesenden Raum zur Beteiligung zu geben, andererseits die ethischen Fragen herauszuarbeiten und die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens nach ethischen Kriterien zu gewichten.“

Der vierte Teil ist der Dokumentation und Evaluation gewidmet. Hier wird mit Blick auf die Ethik-Fallberatung gefordert, die Ergebnisse, „die konkrete Auswirkungen auf die weitere Behandlung oder Betreuung des Patienten/Bewohners haben“, schriftlich in den Krankenunterlagen zu dokumentieren.

Die „Standards für die Ethikberatung in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ sind ein sinnvolles Dokument für alle, die sich in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit der Etablierung von Ethikkomitees und Ethikberatung beschäftigen. Sie geben interessante Hinweise und ermöglichen eine Auseinandersetzung mit den eigenen Erwartungen und Ansprüchen. Die einzelnen Details werden in der Zukunft sicher nochmals eingehender diskutiert werden müssen. Dies ist allerdings kein Schaden, da die Entwicklung der Ethikberatung noch lange nicht abgeschlossen ist.

Quelle: Vorstand der Akademie für Ethik in der Medizin e.V. (2010): Standards für die Ethikberatung in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Online publiziert in Ethik in der Medizin.

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